Erftstädter Rat am 15. Juli: Was beschlossen wurde
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am Mittwoch, 15. Juli 2026, von 17:00 bis 19:31 Uhr im Rathaus am Holzdamm getagt. Er hat festgelegt, wofür die rund 21,1 Mio. Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz eingesetzt werden, höhere Friedhofs- und Musikschulgebühren beschlossen, Hunde an der Leine auf Friedhöfen erlaubt und Regeln für den Bau-Turbo verabschiedet.
WannMittwoch, 15.07.2026, 17:00 bis 19:31 Uhr
WoGroßer Sitzungssaal, Holzdamm 10, Rathaus Stadt Erftstadt
Die Sitzung hat wie geplant stattgefunden. Laut Niederschrift begann sie um 17:00 Uhr und endete um 19:31 Uhr. Den Vorsitz führte Bürgermeisterin Carolin Weitzel. Vor Einstieg in die Tagesordnung erinnerte sie an den 5. Jahrestag der Flutkatastrophe im Juli 2021 und bat um eine Gedenkminute. Änderungen an der Tagesordnung gab es nicht, die TOP-Nummern entsprechen der Einladung.
Das Wichtigste in Kürze
TOP 6.5Landesgeld: Von den rund 21,1 Mio. Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz gehen ca. 10,6 Mio. Euro in den Neubau des Hallenbads Lechenich, ca. 6,3 Mio. Euro in neue Feuerwachen und ca. 4,2 Mio. Euro in die Sanierung städtischer Gebäude. Außerdem lässt die Stadt Hitzeschutz für die Aulen der Schulzentren Lechenich und Liblar und für den Ratssaal planen.
TOP 11.5Friedhofsgebühren: Ab dem 01.09.2026 kostet ein Reihengrab (20 Jahre) 2.180,00 € statt 1.684,00 €, ein Urnenreihengrab 1.908,00 € statt 1.395,00 €. Eine Erdbestattung kostet 1.007,00 € statt 768,00 €.
TOP 11.3Musikschule: Ab dem 01.09.2026 gelten höhere Gebühren, zum Beispiel 73,00 € im Monat für 30 Minuten Einzelunterricht für Kinder aus Erftstadt. Laut Satzung erhöhen sich die Gebühren außerdem jeweils zu Beginn eines Musikschuljahres um 3 %, kaufmännisch gerundet.
TOP 11.4Hunde auf Friedhöfen: Hunde dürfen künftig auf die städtischen Friedhöfe, aber nur an einer Leine von höchstens zwei Metern. Trauerfeiern dürfen nicht gestört werden.
TOP 6.1Haushalt: Weil die Verwaltung nicht damit rechnet, dass die geplanten Einnahmen vollständig eingehen, begrenzt der Kämmerer die städtischen Budgets 2026 auf 80 %. Laut Kämmerer wirkt das erst, wenn der Rhein-Erft-Kreis die Haushaltssatzung genehmigt hat. Der Rat hat das zur Kenntnis genommen.
TOP 9Bau-Turbo: Der Rat hat Regeln beschlossen, wann die Stadt Wohnungsbau mit den neuen Erleichterungen des Baugesetzbuchs zulässt. Der weitreichende § 246e BauGB soll nur nachrangig zum Einsatz kommen.
TOP 8Schulplätze: Ab dem Schuljahr 2027/2028 bekommen Kinder aus Erftstadt an Erftstädter Schulen vorrangig einen Platz, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt.
Die großen Themen
TOP 6.5beschlossen
21,1 Mio. Euro vom Land: Hallenbad, Feuerwachen, Sanierungen und Hitzeschutz
Offizieller Titel: Verwendung der Mittel aus dem Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) · Beschlussvorlage
Aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität bekommt Erftstadt über das Land pauschal rund 21,1 Mio. Euro. Das Landesgesetz schreibt Anteile vor: 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 20 Prozent für die Sanierung von Liegenschaften und 30 Prozent für weitere Bereiche, etwa öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz. Die Verwaltung wollte das Geld auf wenige große, bereits geplante Projekte konzentrieren. So sollen auf Dauer Verlustausgleiche und Mieten im städtischen Haushalt sinken.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat in drei Schritten abgestimmt. Erstens wurde ein Antrag der Gruppe FWG/Aufbruch für eine andere Verteilung abgelehnt (unter anderem 5 Mio. € für das Hallenbad Lechenich, 5 Mio. € für Liegenschaften im Bildungsbereich und 6 Mio. € für die Feuerwachen). Zweitens wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, ergänzt um Vorschläge aus der Beratung: Die Verwaltung vergibt unverzüglich externe Planungsaufträge für Hitzeschutz-, Verschattungs-, Klimatisierungs- und Katastrophenschutzmaßnahmen in der Aula des Schulzentrums Lechenich, der Aula des Schulzentrums Liblar und im Ratssaal des Rathauses in Liblar. Die beiden Aulen sollen bei extremer Hitze als „kommunale Hitzeschutzinseln“ für die Bevölkerung dienen. Bezahlt werden soll das aus dem Pauschalbudget des Landesgesetzes. Die Planungsergebnisse mit Kosten gehen zur Entscheidung an den Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft. Drittens wurde der Vorschlag der Verwaltung beschlossen: ca. 10,6 Mio. Euro für den Neubau des Hallenbads Lechenich, ca. 4,2 Mio. Euro an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft für die Sanierung städtischer Liegenschaften und ca. 6,3 Mio. Euro für den Neubau der Feuerwachen. Die Verwaltung berichtet dem Rat jährlich über den Stand.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Antrag der Gruppe FWG/Aufbruch: „abgelehnt bei 2 Ja-Stimmen (FWG/Aufbruch) und 48 Nein-Stimmen“. Gemeinsamer Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen: „beschlossen bei 43 Ja-Stimmen (CDU, SPD, B90/Grüne, 2 AfD, Die Linke, FWG/Aufbruch, BM) und 7 Nein-Stimmen (5 AfD, FDP)“ (in der Niederschrift steht „B90/Güne“). Beschlussentwurf der Verwaltung: „einstimmig beschlossen bei 48 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (FWG/Aufbruch)“.
Was das für dich heißt
Das Geld aus dem Landesprogramm ist damit verplant, der größte Teil für das neue Hallenbad in Lechenich. Was die Hitzeschutz-Planungen für die Aulen und den Ratssaal kosten, steht noch nicht fest. Laut Kämmerer muss jede Einzelmaßnahme mindestens 50.000 € umfassen, Einzelheiten soll das Technische Dezernat im Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft vorstellen. Wie sich die Hitzeschutz-Maßnahmen auf die Beträge der drei Bereiche auswirken, steht nicht in der Niederschrift.
Wert laut Vorlage
Wofür
rund 21,1 Mio. Euro
pauschale Förderung für Erftstadt aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
ca. 10,6 Mio. Euro
Neubau Hallenbad Lechenich (Bereich Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 50 %)
ca. 4,2 Mio. Euro
Sanierung städtischer Liegenschaften über den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft (20 %)
ca. 6,3 Mio. Euro
Neubau der Feuerwachen (öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz, 30 %)
mindestens 50.000 €
Volumen jeder Einzelmaßnahme laut Kämmerer
Aus den Unterlagen zitiert (22)
„abgelehnt bei 2 Ja-Stimmen (FWG/Aufbruch) und 48 Nein-Stimmen“
„10 Mio. €, davon 5 Mio. € für den Neubau des Hallenbades Lechenich sowie 5 Mio. € für die Sanierung von Liegenschaften im Bildungsbereich“
„6 Mio. € für den Neubau der Feuerwachen“
„Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich externe Planungsaufträge zur Erarbeitung von wirksamen Hitzeschutz-, Verschattungs-, Klimatisierungs- und Katastrophenschutzmaßnahmen für die folgenden drei kommunalen Objekte zu vergeben:“
„Aula des Schulzentrums in Lechenich“
„Aula des Schulzentrums in Liblar“
„Ratssaal des Rathauses in Liblar“
„als kommunale Hitzeschutzinseln für die Bevölkerung der beiden größten Stadtteile (Lechenich und Liblar) genutzt werden können“
„Die Finanzierung der Planungs- und Baukosten soll vollständig aus dem der Stadt Erftstadt zu- stehenden Pauschalbudget des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036“
„Die Ergebnisse der Planungen mit detaillierten Angaben zu den Kosten sind dem Betriebsaus- schuss Immobilienwirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.“
„beschlossen bei 43 Ja-Stimmen (CDU, SPD, B90/Güne, 2 AfD, Die Linke, FWG/Aufbruch, BM) und 7 Nein-Stimmen (5 AfD, FDP)“
„zugewiesenen Förderung in Höhe von rund 21,1 Mio. Euro“
„Neubau Hallenbad Lechenich Fördermittel: ca. 10,6 Mio. Euro“
„Fördermittel: ca. 4,2 Mio. Euro“
„Neubau der Feuerwachen in Erftstadt Fördermittel: ca. 6,3 Mio. Euro“
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Rat jährlich über den Stand der Mittelverwendung zu berichten.“
„einstimmig beschlossen bei 48 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (FWG/Aufbruch)“
„• 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur,“
„• 20 Prozent für die Sanierung von Liegenschaften,“
„die Fördermittel auf wenige große, bereits geplante, Investitionsmaßnahmen zu konzentrieren“
„Hierbei müsse das Volumen jeder Einzelmaßnahme mindestens 50.000 € betragen“
„Einzelheiten hierzu seien durch das Technische Dezernat im Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft noch vorzustellen.“
Offizieller Titel: Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt · Beschlussvorlage
Die Gebühren für Gräber, Bestattungen und Trauerhallen sollen die Kosten decken. Sie wurden zuletzt 2016 kalkuliert. Seitdem sind vor allem die Kosten externer Pflegefirmen gestiegen: von 260.000 Euro (2016) auf 588.000 Euro. Die Baumpflege kostet 87.200 Euro statt 6.000 Euro. Fehlbeträge der Jahre 2022 bis 2025 von insgesamt ca. 1.230.000 Euro werden laut Vorlage nicht über die neuen Gebühren ausgeglichen, sondern bleiben beim städtischen Haushalt.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Sie tritt am 01.09.2026 in Kraft. Beispiele: Ein Reihengrab (ab dem 5. Lebensjahr, 20 Jahre) kostet 2.180,00 € statt 1.684,00 €, ein Urnenreihengrab (20 Jahre) 1.908,00 € statt 1.395,00 €, ein einstelliges Wahlgrab (25 Jahre) 3.385,00 € statt 2.778,00 €. Eine Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr kostet 1.007,00 € statt 768,00 €, eine Urnenbestattung 337,00 € statt 325,00 €. Die Trauerhalle kostet 271,00 € je Benutzung statt 226,00 €. Die Grabgebühr für Kindergräber bleibt gleich, die Erdbestattung bis zum 5. Lebensjahr kostet aber 455,00 € statt 235,00 €.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 37 Ja-Stimmen (CDU, B90/Grüne, AfD, FDP, BM) und 14 Nein-Stimmen (SPD, Die Linke, FWG/Aufbruch)“.
Was das für dich heißt
Wer ab dem 01.09.2026 in Erftstadt ein Grab erwirbt oder eine Bestattung hat, zahlt in den meisten Fällen mehr als bisher. Laut Vorlage liegen die Erftstädter Friedhofsgebühren im Vergleich zu Nachbarkommunen im oberen Bereich. Hinweis zu den Unterlagen: Über dem neuen Gebührentarif in der Vorlage steht „gültig ab 01.05.2026“, die beschlossene Satzung und die Niederschrift nennen den 01.09.2026. Für die Trauerhalle nennt die Gebührenkalkulation 270,00 €, die Vorlage und die Satzung 271,00 €.
Unser Rechenbeispiel
Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab mit Trauerfeier
Urnenreihengrab 20 Jahre bisher / neu
1.395,00 € / 1.908,00 €
Urnenbestattung bisher / neu
325,00 € / 337,00 €
Trauerhalle bisher / neu
226,00 € / 271,00 €
Summe bisher / neu
1.946,00 € / 2.516,00 €
Zusammen 2.516,00 € statt 1.946,00 €, also 570,00 € mehr an städtischen Gebühren.
Annahmen: Frei gewählt: Urnenreihengrab für 20 Jahre, eine Urnenbestattung und eine Benutzung der Trauerhalle. Gerechnet mit den Gebühren aus dem bisherigen Tarif (gültig seit 01.05.2020) und der beschlossenen Satzung. Nicht enthalten sind Kosten des Bestatters, Grabstein, Grabmalgenehmigung und Grabpflege.
Unser Rechenbeispiel
Erdbestattung im Reihengrab
Reihengrab 20 Jahre bisher / neu
1.684,00 € / 2.180,00 €
Erdbestattung bisher / neu
768,00 € / 1.007,00 €
Summe bisher / neu
2.452,00 € / 3.187,00 €
Zusammen 3.187,00 € statt 2.452,00 €, also 735,00 € mehr an städtischen Gebühren.
Annahmen: Frei gewählt: Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr für 20 Jahre und eine Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr, ohne Trauerhalle. Gerechnet mit dem bisherigen Tarif (gültig seit 01.05.2020) und der beschlossenen Satzung. Nicht enthalten sind Kosten des Bestatters, Grabstein, Grabmalgenehmigung und Grabpflege.
Wert laut Vorlage
Wofür
1.684,00 € → 2.180,00 €
Reihengrab ab 5. Lebensjahr, 20 Jahre
1.395,00 € → 1.908,00 €
Urnenreihengrab, 20 Jahre
2.778,00 € → 3.385,00 €
einstelliges Wahlgrab, 25 Jahre
768,00 € → 1.007,00 €
Erdbestattung ab 5. Lebensjahr
325,00 € → 337,00 €
Urnenbestattung
235,00 € → 455,00 €
Erdbestattung bis 5. Lebensjahr
226,00 € → 271,00 €
Trauerhalle je Benutzung
ca. 1.230.000 Euro
Unterdeckungen 2022 bis 2025, die nicht über Gebühren ausgeglichen werden
01.09.2026
Inkrafttreten
Aus den Unterlagen zitiert (22)
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Straßen die der Vorlage beigefügte Neufassung der „Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt“, die am 01.09.2026 in Kraft tritt.“
„beschlossen bei 37 Ja-Stimmen (CDU, B90/Grüne, AfD, FDP, BM) und 14 Nein-Stimmen (SPD, Die Linke, FWG/Aufbruch)“
„Die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren resultiert aus dem Jahr 2016“
„Neben dem Aufwand der Friedhofsunterhaltung durch externe Pflegefirmen in Höhe von 588.000 Euro (2016 = 260.000 Euro) gehört der Aufwand der Baumpflege in Höhe von 87.200 Euro (2016 = 6.000 Euro)“
„Gebührenunterdeckungen i.H.v. insgesamt ca. 1.230.000 Euro“
„und damit letztlich zu Lasten des städtischen Haushaltes verbleiben.“
„2. Reihengrab ab 5. Lebensjahr 20 2.180,00“
„2. ab 5 Jahre 20 J. 1.684,00 €“
„7. Urnenreihengrab 20 J. 1.395,00 € 1.908,00 € 513,00 €“
„14. 1-stellig 25 J. 2.778,00 € 3.385,00 € 607,00 €“
„51. Erdbestattung ab 5. Lebensjahr 1.007,00“
„48. Erdbestattung ab 5 Jahre 768,00 €“
„53. Urnenbestattung 325,00 € 337,00 € 12,00 €“
„Trauerhallen im Vergleich von 2016 (226,00 Euro) zu 2026 (271,00 Euro)“
„54. Gebühr je Benutzung 271,00“
„54. Gebühr je Benutzung 226,00 € 270,00 € 44,00 €“
„Die Grabgebühr für Kindergräber bleibt unverändert.“
„Die Friedhofsgebühren liegen im Vergleich zu den Nachbarkommunen, trotz der Nichteinberech- nung der Unterdeckungen der letzten Jahre, im oberen Bereich“
„Gebührentarif neu (gültig ab 01.05.2026)“
„Die vorstehende Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.“
Musikschule: höhere Gebühren und jedes Jahr 3 % mehr
Offizieller Titel: Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt · Beschlussvorlage
Die Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule verlangt Gebühren für Unterricht, Ensembles und Mietinstrumente. Die Gebührensatzung wurde zuletzt im Juni 2023 neu gefasst. Der Rhein-Erft-Kreis hatte als Aufsichtsbehörde verlangt, Gebühren regelmäßig zu überprüfen. Die Verwaltung hat die Gebühren nicht pauschal prozentual erhöht, sondern einzeln neu bewertet. Gruppenunterricht soll gefördert werden. Neu ist außerdem: Wer Instrumental- oder Vokalunterricht hat, kann nur noch das erste große Ensemble kostenfrei belegen, ab dem zweiten fallen Gebühren an. CDU und Bündnis 90/Die Grünen hatten im Hauptausschuss beantragt, die Gebühren für Erwachsene stärker anzuheben und eine jährliche Erhöhung um 3 % einzuführen.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die 1. Änderung der Gebührensatzung beschlossen, unter Berücksichtigung des Antrags von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2026 und auf Empfehlung des Hauptausschusses. Die Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft. Die Gebühren erhöhen sich künftig zu Beginn jedes Musikschuljahres um 3 %, kaufmännisch gerundet. Beispiele für Monatsgebühren in Erftstadt: Einzelunterricht 30 Minuten kostet für Kinder und Jugendliche 73,00 €, für Erwachsene 96,00 €. Einzelunterricht 45 Minuten kostet für Kinder und Jugendliche 116,00 €, für Erwachsene 150,00 €. JeKits 2 kostet 29,00 € im Monat. Vorher hat der Rat einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion abgelehnt. Er sah vor, den Rabatt für Geschwisterkinder auf alle Familienmitglieder auszuweiten, Kindern und Jugendlichen weiterhin mehrere kostenfreie Ensembles zu ermöglichen und ein kostenfreies Ensemble je belegtem Instrumental- oder Vokalunterricht festzuschreiben.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: „abgelehnt bei 14 Ja-Stimmen (SPD, Die Linke, FWG/Aufbruch) und 37 Nein-Stimmen (CDU, B90/Grüne, AfD, FDP, BM)“. Satzung: „beschlossen bei 37 Ja-Stimmen (CDU, B90/Grüne, AfD, FDP, BM) und 14 Nein-Stimmen (SPD, Die Linke, FWG/Aufbruch)“.
Was das für dich heißt
Wer in Erftstadt Musikunterricht an der städtischen Musikschule hat, zahlt ab September in vielen Fällen mehr. Erwachsene aus Erftstadt zahlen für Einzelunterricht 45 Minuten zum Beispiel 150,00 € im Monat. Der Vorschlag der Verwaltung lag bei 142,00 €, laut Anlage 1 eine Erhöhung um 5,00 €. Der bisher gültige Gebührentarif liegt den Unterlagen nicht bei. Laut Satzung erhöhen sich die Gebühren jeweils zu Beginn eines Musikschuljahres um 3 %, kaufmännisch gerundet. Laut Satzung sind die Beträge im Gebührentarif Nettobeträge. Soweit die Stadt dabei als Unternehmerin tätig ist, kommt die Umsatzsteuer hinzu. Für welche Angebote das gilt, steht nicht in den Unterlagen.
Unser Rechenbeispiel
Kind mit Einzelunterricht, 30 Minuten pro Woche
pro Monat bisher (zurückgerechnet) / neu
68,00 € / 73,00 €
12 Monate bisher (zurückgerechnet) / neu
816,00 € / 876,00 €
Im Jahr 876,00 € statt rund 816,00 € (zurückgerechnet), also 60,00 € mehr (12 x 5,00 € Erhöhung laut Anlage 1).
Annahmen: Kind aus Erftstadt, Einzelunterricht 30 Minuten wöchentlich. Neu laut beschlossener Satzung 73,00 € im Monat. Achtung, Rückrechnung: Der bisherige Gebührentarif liegt den Unterlagen nicht bei. Den bisherigen Betrag haben wir aus der Spalte „Erhöhung“ in Anlage 1 zurückgerechnet (73,00 € minus 5,00 € = 68,00 €). Dass diese Spalte die Erhöhung gegenüber dem bisherigen Tarif meint, stützt das Beispiel in der Vorlage (3er-Gruppe 30 Minuten: bisher 25,00 €, neu 30,00 €, in Anlage 1 „+5,00 €“). Für das Jahr sind 12 Monatsgebühren angenommen. Nicht enthalten: Anmeldegebühr, Mietinstrument, Ermäßigungen, die Erhöhung um 3 % zu Beginn eines Musikschuljahres und eine mögliche Umsatzsteuer.
Unser Rechenbeispiel
Erwachsene Person mit Einzelunterricht, 45 Minuten pro Woche
pro Monat bisher (zurückgerechnet) / Vorschlag Verwaltung / beschlossen
137,00 € / 142,00 € / 150,00 €
12 Monate bisher (zurückgerechnet) / beschlossen
1.644,00 € / 1.800,00 €
Im Jahr 1.800,00 € statt rund 1.644,00 € (zurückgerechnet), also etwa 156,00 € mehr. Davon gehen 96,00 € (12 x 8,00 €) auf den Unterschied zwischen Verwaltungsvorschlag und Beschluss zurück.
Annahmen: Erwachsene Person aus Erftstadt, Einzelunterricht 45 Minuten wöchentlich. Neu laut beschlossener Satzung 150,00 € im Monat. Achtung, Rückrechnung: Der bisherige Gebührentarif liegt den Unterlagen nicht bei. Den bisherigen Betrag haben wir aus Anlage 1 zurückgerechnet: Vorschlag der Verwaltung 142,00 € minus dort genannte Erhöhung 5,00 € = 137,00 €. Der Rat hat auf Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen statt 142,00 € dann 150,00 € beschlossen. Für das Jahr sind 12 Monatsgebühren angenommen. Nicht enthalten: Anmeldegebühr, Mietinstrument, Ermäßigungen, die Erhöhung um 3 % zu Beginn eines Musikschuljahres und eine mögliche Umsatzsteuer.
Wert laut Vorlage
Wofür
73,00 € (+ 5,00 €)
Einzelunterricht 30 Minuten pro Monat, Kinder und Jugendliche aus Erftstadt; die Erhöhung um 5,00 € steht in Anlage 1. Der bisherige Betrag (68,00 €) ist nur daraus zurückgerechnet, der alte Tarif liegt den Unterlagen nicht bei
150,00 €
Einzelunterricht 45 Minuten pro Monat, Erwachsene aus Erftstadt (beschlossen; Vorschlag der Verwaltung laut Anlage 1: 142,00 €, Erhöhung 5,00 €)
3 %
jährliche Erhöhung zu Beginn jedes Musikschuljahres
29,00 €
JeKits 2 pro Monat
01.09.2026
Inkrafttreten
Aus den Unterlagen zitiert (22)
„abgelehnt bei 14 Ja-Stimmen (SPD, Die Linke, FWG/Aufbruch) und 37 Nein-Stimmen (CDU, B90/Grüne, AfD, FDP, BM)“
„Erhalten zwei oder mehr Mitglieder einer Familie Instrumental- und Vokalunterricht“
„Für Kinder und Jugendliche bleibt die bisherige Regelung bestehen.“
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt unter Berücksichtigung des gemeinsamen Antrags der Frak- tionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 30.06.2026 auf Empfehlung des Hauptausschus- ses“
„beschlossen bei 37 Ja-Stimmen (CDU, B90/Grüne, AfD, FDP, BM) und 14 Nein-Stimmen (SPD, Die Linke, FWG/Aufbruch)“
„Die Gebühren erhöhen sich jeweils zu Beginn eines Musikschuljahres - kaufmännisch gerundet - um 3 %.“
„Bei den im Gebührentarif aufgeführten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge.“
„Soweit Leistungen von der Stadt Erftstadt als Unternehmerin erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren um den Betrag, der nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung zu entrichten ist.“
„als Aufsichtsbehörde die Auflage verbunden, auch die Höhe der Gebühren für die Inan- spruchnahme öffentlicher Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen“
„die jeweiligen Gebühren nicht pauschal prozentual erhöht, sondern im Einzelfall betrachtet und neu bewertet“
„Die Gebühren für den Instrumentalunterricht für Erwachsene werden sowohl für Erftstädterinnen und Erftstädter als auch für auswärtige Nutzerinnen und Nutzer angehoben.“
„Bei gleichzeitiger Belegung von Instrumental- oder Vokalunterricht ist beim Gemeinschaftsmusizieren (großes Ensemble) die Teilnahme am ersten Ensemble kostenfrei.“
„ausdrücklich je belegtem Instrumental- oder Vokalunterricht“
Haushalt: Ämter dürfen vorerst nur 80 % ihrer Budgets ausgeben
Offizieller Titel: Budgetbewirtschaftung im Haushaltsjahr 2026 · Beschlussvorlage
Die Einnahmen der Stadt entwickeln sich laut Verwaltung schlechter als geplant. Nur rund 80 % der geplanten Haushaltsansätze sind nach ihrer Einschätzung finanziell abgesichert. Deshalb begrenzt der Kämmerer die Budgets auf 80 % der Ansätze, der Rest wird bis auf Weiteres gesperrt. Der Rat kann diese Sperre jederzeit ganz oder teilweise aufheben.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die Einschränkungen zur Kenntnis genommen. In der Sitzung erklärte der Kämmerer, die Einschränkungen wirkten erst nach der Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Rhein-Erft-Kreis, bis dahin gelte die vorläufige Haushaltsführung. Wenn sich die Erträge besser entwickeln, würden die Budgets vollständig freigegeben. Fortbildungen und Qualifizierungen der Beschäftigten sind ausgenommen.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Der Rat hat die Einschränkungen laut Niederschrift zur Kenntnis genommen. Ein Abstimmungsergebnis ist dazu nicht aufgeführt.
Was das für dich heißt
Den städtischen Budgets steht 2026 vorerst weniger Geld zur Verfügung. Muss die Stadt wegen gesetzlicher, vertraglicher oder unabweisbarer Verpflichtungen mehr als 80 % ausgeben, wird der Rat laut Vorlage darüber informiert. In der Vorlage heißt es, die Sperre bleibe unabhängig von einer Genehmigung der Haushaltssatzung bestehen. Laut Kämmerer hatte der Kreis bis zur Sitzung noch keinen Zeitpunkt für die Genehmigung genannt. Im September/Oktober 2026 will die Verwaltung dem Rat über die Haushaltslage berichten.
Wert laut Vorlage
Wofür
80 %
Anteil der Haushaltsansätze, der bewirtschaftet werden darf
September/Oktober 2026
nächster Bericht zur Haushaltslage
Aus den Unterlagen zitiert (12)
„Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt die Einschränkungen der Budgetbewirtschaftung im Haushalts- jahr 2026 zur Kenntnis.“
„lediglich rund 80 % der geplanten Haushaltsansätze finanziell abgesi- chert sind“
„die Bewirtschaftung der Budgets auf 80 % der jeweiligen Haus- haltsansätze begrenzen“
„Die darüberhinausgehenden Budgetanteile werden bis auf Weiteres ge- sperrt.“
„Die Sperre bleibt unabhängig von einer möglichen Genehmigung der Haushaltssatzung bestehen.“
„Der Rat wird darauf hingewiesen, dass er die haushaltswirtschaftliche Sperre jederzeit durch Be- schluss ganz oder teilweise aufheben kann.“
„dem Rat im September/Oktober 2026 über die aktuelle Haushaltslage berichten“
„erst im Anschluss an die Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Rhein-Erft- Kreis Wirkung entfalten und bis dahin zunächst weiterhin die Vorgaben der vorläufigen Haushalts- führung gelten“
„Sofern sich die Ertragslage wider Erwarten positiv entwickelt, würden die Budgets selbstverständ- lich in vollem Umfang freigegeben.“
„bislang allerdings noch kein Zeitpunkt avisiert worden“
„Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnah- men der Beschäftigten von der Beschränkung ausgenommen sind“
„Sofern im Einzelfall aufgrund gesetzlicher, vertraglicher oder unabweisbarer Verpflichtungen Auf- wendungen erforderlich werden, die den freigegebenen Umfang von 80 % überschreiten, wird der Rat hierüber informiert.“
Bau-Turbo: Regeln für schnelleres Bauen von Wohnungen
Offizieller Titel: Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbo in Erftstadt · Beschlussvorlage
Nach einer Änderung des Baugesetzbuchs gibt es für den Wohnungsbau zusätzliche Erleichterungen, den sogenannten Bau-Turbo: erweiterte Befreiungen in Gebieten mit Bebauungsplan, Abweichungen im unbeplanten Innenbereich und als befristetes Sonderinstrument § 246e BauGB. Dafür muss die Stadt zustimmen (§ 36a BauGB). Die Verwaltung wollte ein gestuftes Vorgehen festlegen: Zuerst sollen die weniger weitreichenden Instrumente geprüft werden, der besonders weitgehende § 246e BauGB nur nachrangig. Dazu gehören Leitplanken, etwa zu Klima, Erschließung und Nachbarschaft. Unmittelbare Kosten für den Haushalt entstehen laut Vorlage nicht.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat den Grundsatzbeschluss beschlossen, ergänzt um einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Verwaltung wendet die Entscheidungshierarchie, die Leitplanken und die Prozessschritte aus der Anlage an. Bei Vorhaben von besonderer Tragweite wird der Fachausschuss beteiligt. Kleine Vorhaben (Anwendungsstufe 01) sind in Lechenich und Liblar solche mit weniger als 20 Wohneinheiten oder weniger als 5.000 m², in den übrigen Stadtteilen weniger als 10 Wohneinheiten oder weniger als 2.500 m². Großprojekte (Anwendungsstufe 02) beginnen je nach Stadtteil ab 10 bzw. 20 Wohneinheiten oder bei Grundstücken über 0,25 bzw. 0,50 ha. Mehrere zusammenhängende Vorhaben werden als ein Gesamtvorhaben bewertet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft bekommt in jeder Sitzung im nichtöffentlichen Teil eine Übersicht aller genehmigten Bau-Turbo-Vorhaben. Spätestens nach einem Jahr legt die Verwaltung einen Evaluierungsbericht vor. Die Zuständigkeit für die Zustimmung soll in der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung geregelt werden.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig beschlossen bei 46 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen (2 AfD, FDP)“.
Was das für dich heißt
Wer in Erftstadt Wohnungen mit den Erleichterungen des Bau-Turbos bauen will, braucht die Zustimmung der Stadt nach diesen Regeln. Laut Amtsleiter Stadtplanung beschreiben die Leitplanken nur, ab welcher Größe der Fachausschuss beteiligt werden muss. Ob ein Vorhaben zulässig ist, wird damit nicht automatisch bewertet. Im beschlossenen Text steht „<“, im schriftlichen Antrag stand „>“. Laut Niederschrift muss es korrekt „<“ heißen.
Wert laut Vorlage
Wofür
< 20 Wohneinheiten / < 5.000 m²
kleine Vorhaben in Lechenich und Liblar (Anwendungsstufe 01)
< 10 Wohneinheiten / < 2.500 m²
kleine Vorhaben in den übrigen Stadtteilen (Anwendungsstufe 01)
0,25 bzw. 0,50 ha
Grundstücksgröße, ab der ein Großprojekt vorliegt (je nach Stadtteil)
spätestens nach einem Jahr
Evaluierungsbericht an Ausschuss und Rat
Aus den Unterlagen zitiert (20)
„Eine Anwendung des § 246e BauGB kommt nur nachrangig und im begründeten Einzelfall in Betracht.“
„Vorrangig sind die Instrumente nach § 31 Absatz 3 BauGB und § 34 Absatz 3b BauGB zu prüfen.“
„Bei Vorhaben von besonderer Tragweite ist der zuständige Fachausschuss zu beteiligen.“
„eine Mitteilung mit einer Übersicht aller nach den Regelungen des Bauturbos genehmigten Bauvorhaben vor“
„kleine Vorhaben Lechenich/ Liblar (< als 20 Wohneinheiten/ < als 5.000 m2)“
„übrige Stadtteile: < als 10 Wohneinheiten/ < als 2.500 m2)“
„Großprojekte ab 10 bzw. 20 Wohneinheiten (je nach Stadtteil) oder Grundstücksflächen grö- ßer 0,25 bzw. 0,50 ha“
„sind bei der Anwendung dieses Grund- satzbeschlusses als Gesamtvorhaben zu bewerten.“
„Spätestens nach Ablauf eines Jahres informiert die Verwaltung den Ausschuss für Stadtent- wicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie den Rat in Form eines Evaluierungsberichtes“
„die Zuständigkeit für die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB im Zuge der anstehenden Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt“
„einstimmig beschlossen bei 46 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen (2 AfD, FDP)“
„Herr Bremer erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen“
„dass es unter VI. korrekt jeweils „<“ statt „>“ lauten muss“
„Kleine Vorhaben Lechenich Liblar (> als 20 WE / > 5.000 m2)“
„dass die Leitplanken lediglich die Grö- ßenordnung beschreiben, ab der ein Vorhaben die Beteiligungspflicht des Fachausschusses aus- löst.“
„Hiermit sei allerdings nicht automatisch eine Bewertung der bau- bzw. planungsrechtlichen Zulässigkeit verbunden.“
„Ohne eine entsprechende Zustimmung der Gemeinde kann eine Anwen- dung des § 246e BauGB nicht erfolgen.“
„Unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen durch den Be- schluss nicht.“
„Neben erweiterten Möglichkeiten bei Befreiungen in Bebau- ungsplangebieten und Abweichungen im unbeplanten Innenbereich steht insbesondere der § 246e BauGB als befristetes Sonderinstrument für Wohnungsbauvorhaben im Mittelpunkt.“
„Durch die festgelegten Leitplanken wird gewährleistet, dass Beschleunigung nicht zulasten von Städtebau, Klima, Erschließung, Infrastruktur, Freiraumqualität oder Nachbarschaft erfolgt.“
Schulplätze: Erftstädter Kinder haben ab 2027/2028 Vorrang
Offizieller Titel: Privilegierung gemeindeeigener Kinder im Aufnahmeverfahren aller Schulen der Stadt Erftstadt · Beschlussvorlage
Am Gymnasium Lechenich gab es zuletzt mehr Anmeldungen als Plätze, von Kindern aus Erftstadt und von auswärts. Das Schulgesetz NRW (§ 46 Absatz 6) erlaubt dem Schulträger, bei zu vielen Anmeldungen Kinder aus der eigenen Stadt zu bevorzugen. Ausnahme: Kinder aus Orten, in denen es die gewünschte Schulform nicht gibt, bleiben gleichgestellt. Das betrifft laut Vorlage zum Beispiel wechselseitig Weilerswist (wegen der Gesamtschule) und Kinder aus Nörvenich.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung beschlossen, diese Regel ab dem Schuljahr 2027/2028 an allen Erftstädter Schulen anzuwenden.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 48 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (FWG/Aufbruch)“.
Was das für dich heißt
Wenn eine Erftstädter Schule mehr Anmeldungen als Plätze hat, bekommen Kinder mit Wohnsitz in Erftstadt vorrangig einen Platz. Auswärtige Kinder, die in ihrer Heimatgemeinde eine Schule der gewünschten Schulform besuchen können, werden dann laut Vorlage auch nicht als Geschwisterkind oder Härtefall aufgenommen. Betroffen wären laut Vorlage vor allem Kinder aus Kerpen, die Auswirkungen dürften aber gering sein.
Wert laut Vorlage
Wofür
2027/2028
Schuljahr, ab dem die Regel gilt
Aus den Unterlagen zitiert (10)
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung die Anwen- dung der Regelung des § 46 Absatz 6 Schulgesetz NRW zum Aufnahmeverfahren von Schülerin- nen und Schülern an allen Erftstädter Schulen ab dem Schuljahr 2027/2028.“
„beschlossen bei 48 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (FWG/Aufbruch)“
„Das Gymnasium Lechenich verzeichnet(e) im vergangenen sowie im diesjährigen Anmeldezeit- raum eine starke, über das Schulplatzangebot hinausgehende, Nachfrage“
„Kinder mit Wohnsitz in Erftstadt würden demnach vorrangig einen Schulplatz im Stadtgebiet erhal- ten.“
„dass gemeindefremde Kinder ohne Schule der gewünschten Schulform in ihrer Herkunftsgemeinde den gemeindeeigenen Kindern weiterhin gleichgestellt sind“
„sowie auf Kinder aus Nörvenich, da dort keine weiterführende Schule besucht werden kann.“
„auch nicht als Geschwisterkind oder Härtefall aufzunehmen sind“
„würden vor allem Kinder mit Wohnsitz in der Kolpingstadt Kerpen von der Neuregelung erfasst“
„dürften die Auswirkungen auf die betroffene Klientel entsprechend gering ausfallen“
„Dies trifft in der hiesigen Schullandschaft bspw. wechselseitig auf die Gemeinde Weilerswist zu“
Offizieller Titel: Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erftstadt · Beschlussvorlage
Bisher durften Hunde nicht auf Erftstädter Friedhöfe mitgenommen werden. Der Ausschuss für Mobilität und Straßen hatte sich im März 2026 dafür ausgesprochen, das zu erlauben. Dafür muss die Friedhofssatzung geändert werden. Außerdem wurden die Mindeststärken für Grabsteine an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst, die Bezeichnungen der Grabarten vereinheitlicht und Vorgaben für die Beschilderung pflegefreier Gräber aufgenommen.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Hunde sind künftig auf den Friedhöfen erlaubt, mit Auflagen: Sie müssen an einer Leine von höchstens zwei Metern geführt werden. Bestattungen, Beisetzungen und Trauerfeiern dürfen nicht gestört werden. Hunde dürfen nicht über Grabstätten laufen, Verunreinigungen müssen unterbleiben. Bei Verstößen kann die Stadt ein Hausverbot aussprechen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig beschlossen bei 51 Ja-Stimmen“.
Was das für dich heißt
Wer mit Hund unterwegs ist, darf künftig auf die städtischen Friedhöfe, aber nur angeleint. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Passend dazu hat der Rat die Stadtordnung geändert (TOP 11.6).
Wert laut Vorlage
Wofür
höchstens zwei Meter
Länge der Hundeleine auf Friedhöfen
bis zu 1.000,00 Euro
mögliches Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten nach der Satzung
Aus den Unterlagen zitiert (15)
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung die der Vorlage beigefügte Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Erftstadt.“
„einstimmig beschlossen bei 51 Ja-Stimmen“
„Mit Beschluss vom 04.03.2026 hat sich der Ausschuss für Mobilität und Straßen für die Erlaubnis zum Mitführen von Hunden auf Friedhöfen im Stadtgebiet ausgesprochen“
„i) das Mitführen von Tieren. Ausgenommen hiervon sind Hunde unter Berücksichtigung folgender Auflagen:“
„1. Hunde sind an einer Leine, mit einer Länge von n icht mehr als zwei Metern, zu führen.“
„Bestattungen und Beisetzungen sowie Trauerfeiern dürfen durch das Mitführen von Hunden nicht gestört werden.“
„dass Hunde nicht über Grabstätten laufen und dass Verunreinigungen unterbleiben.“
„Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen oder das Landeshundegesetz Nordrhein -Westfalen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.“
„Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.“
„die Grabsteinmindest- stärken auf Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW angepasst“
„Auch wurde die Bezeichnung der einzelnen Grabarten aktualisiert und vereinheitlicht“
„Zudem wurden die Gestaltungsvorschriften der pflegefreien Grabstätten ergänzt um die Vorgaben für die Beschilderung der Grabstätten.“
„Die vorstehende Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsb latt der Stadt Erftstadt in Kraft.“
„die in § 14 das Mitführen von Hunden auf Friedhöfen nicht gestattet“
„kann die Stadt Erftstadt als Friedhofsträgerin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen“
Stadtordnung: Leinenpflicht für Hunde auf Friedhöfen
Offizieller Titel: Änderung der Stadtordnung · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Die Stadtordnung verbot bisher in § 14, Tiere wie Hunde auf Friedhöfe mitzunehmen. Damit Hunde dort erlaubt sein können (siehe TOP 11.4), musste auch die Stadtordnung geändert werden. Der Ausschuss für Mobilität und Straßen hatte sich im Juni 2026 erneut für die Zulassung ausgesprochen, mit zwingender Leinenpflicht und der Pflicht, Hinterlassenschaften sofort zu beseitigen.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat auf Empfehlung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung die 1. Änderung der Stadtordnung beschlossen. Das Wort „Friedhöfen“ wird aus dem Verbot gestrichen. Neu gilt: Auf den städtischen Friedhöfen sind Hunde an der Leine zu führen.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig beschlossen bei 51 Ja-Stimmen“.
Was das für dich heißt
Die Änderung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Die Pflicht, Verunreinigungen durch Tiere sofort zu beseitigen, steht weiterhin in der Stadtordnung.
Aus den Unterlagen zitiert (7)
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung die „1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Erftstadt (Stadtordnung) vom 26.06.2023“.“
„einstimmig beschlossen bei 51 Ja-Stimmen“
„In § 14 Absatz 1 wird das Wort „Friedhöfen,“ gestrichen.“
„werden vor dem Wort „Innerhalb“ die Worte „Auf den städtischen Friedhöfen sowie“ eingefügt.“
„verbunden mit der Auflage einer zwingen- den Leinenpflicht sowie der Verpflichtung zur umgehenden Beseitigung von Hinterlassenschaften.“
„hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.“
„tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Erftstadt in Kraft.“
Stadtbücherei: Jahresausweis und Säumnisgebühr werden teurer
Offizieller Titel: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erftstadt · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Die Gebühren der Stadtbücherei wurden 2023 zuletzt erhöht. Nach drei Jahren schlug die Verwaltung eine moderate Anpassung vor. Für Kinder und Jugendliche bleibt die Nutzung kostenfrei. Schülerinnen und Schüler können weiterhin zwei Fernleihbestellungen für Facharbeiten kostenfrei nutzen. Die Verwaltung rechnet mit Mehrerträgen von rund 3.700,00 €.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Kultur und Freizeit die 2. Änderung der Satzung beschlossen. Die Jahresgebühr für Erwachsene steigt von 18,00 € auf 20,00 €, die ermäßigte Jahresgebühr (zum Beispiel für Studierende, Auszubildende und Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII) von 9,00 € auf 10,00 €. Ein Ersatzausweis kostet 3,50 € statt 3,00 €. Die Säumnisgebühr je angefangene Woche und Medium steigt von 0,50 € auf 1,00 €. Zusätzlich soll die Verwaltung jährlich prüfen, ob Gebühren angepasst werden, und das dem Fachausschuss und dem Rat vorlegen. Eine automatische jährliche Erhöhung um 3 %, die Ratsherr Bremer beantragt hatte, wurde nach einem Hinweis der Verwaltung auf die kleinen Gebührenbeträge nicht übernommen.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 48 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (FWG/Aufbruch)“.
Was das für dich heißt
Erwachsene zahlen für den Büchereiausweis 2,00 € mehr im Jahr. Wer Medien zu spät zurückbringt, zahlt in der ersten Woche doppelt so viel wie bisher. Die Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Unser Rechenbeispiel
Drei Medien eine Woche zu spät zurückgegeben
bisher (3 x 0,50 €)
1,50 €
neu (3 x 1,00 €)
3,00 €
Die Säumnisgebühr beträgt 3,00 € statt 1,50 €, also 1,50 € mehr.
Annahmen: Frei gewählt: drei Medien, die Leihfrist ist um eine angefangene Woche überschritten. Gerechnet nur mit der Säumnisgebühr je angefangene Woche pro Medieneinheit laut Satzung (bisher 0,50 €, neu 1,00 €). Für längere Überschreitungen gelten weitere Stufen, die hier nicht enthalten sind.
Wert laut Vorlage
Wofür
18,00 € → 20,00 €
Jahresgebühr Erwachsene
9,00 € → 10,00 €
ermäßigte Jahresgebühr
3,00 € → 3,50 €
Ersatzausweis
0,50 € → 1,00 €
Säumnisgebühr je angefangene Woche pro Medieneinheit
rund 3.700,00 €
erwartete Mehrerträge
Aus den Unterlagen zitiert (15)
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Kultur und Frei- zeit die der Vorlage beigefügte „2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erftstadt vom 21.06.2023“.“
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten der Gebührenanpassung jährlich zu prüfen und dem zuständigen Fachausschuss sowie dem Rat vorzulegen.“
„beschlossen bei 48 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (FWG/Aufbruch)“
„Zum Antrag von Herrn Bremer auf automatische jährliche Dynamisierung der Gebühren um 3 %, kaufmännisch gerundet,“
„dass eine kaufmännische Rundung aufgrund der mitunter geringen Gebührenhöhe von z.B. 0,25 € oder 0,50 € nur schwer darstellbar sei“
„die Angabe „18,00 €“ durch die Angabe „20,00 €“,“
„die Angabe „9,00 €“ durch die Angabe „10,00 €“,“
„„3,00 €“ durch die Angabe „3,50 €“ sowie“
„Angabe „0,50 €“ durch die Angabe „1,00 €““
„1. je angefangene Woche pro Medieneinheit 0,50 € 1,00 €“
„Durch die neuen Gebührensätze könnten voraussichtlich Mehrerträge in Höhe rund 3.700,00 € er- zielt werden.“
„soll der Zugang für Kinder und Jugendliche wei- terhin kostenfrei bleiben“
„zwei Fernleihbestellungen kostenfrei in Anspruch zu nehmen“
„tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erftstadt in Kraft.“
„Student:innen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr/ Auszubildende/ Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII“ die Angabe „9,00 €“ durch die Angabe „10,00 €““
Kitas: 13 Alltagshelfende bleiben ein weiteres Jahr
Offizieller Titel: Weiterführung des Einsatzes von Alltagshelfenden in den städtischen Kindertageseinrichtungen · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Seit 2020 gibt es in den städtischen Kitas Alltagshelfende über ein Landesprogramm. Sie helfen zum Beispiel bei der Essensversorgung, bei Bring- und Abholzeiten und auf dem Außengelände. Es gibt 13 Teilzeitstellen, die Verträge waren bis zum 31.07.2026 befristet. Das Land bezahlt die Stellen über Fördermittel. Ohne Förderung kann das Angebot laut Vorlage nicht weitergeführt werden.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat beschlossen, vorbehaltlich der Förderzusage des Landes 13 Alltagshelfende im Kitajahr 2026/2027 mit jeweils 11 Stunden pro Woche weiter einzusetzen. Die Befristung wird bis zum 31.07.2027 verlängert. Zuvor wurde ein Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt, die Stellen zu entfristen.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Antrag der SPD-Fraktion: „abgelehnt bei 13 Ja-Stimmen (SPD, Die Linke, FWG/Aufbruch) und 36 Nein-Stimmen (CDU, B90/Grüne, AfD, FDP, BM)“ (in der Niederschrift fehlt nach „FWG/Aufbruch“ die schließende Klammer). Beschlussentwurf der Verwaltung: „einstimmig beschlossen bei 49 Ja-Stimmen“.
Was das für dich heißt
Die Unterstützung in den Kitas geht vorerst ein Jahr weiter, wenn das Land die Förderung zusagt. Die Kosten von 208.260,00 € sollen laut Vorlage vollständig über Landesmittel von 210.600,00 € gedeckt werden.
Wert laut Vorlage
Wofür
13
Alltagshelfende in städtischen Kitas
11 Stunden
pro Woche je Stelle
31.07.2027
neues Ende der Befristung
208.260,00 €
Kosten laut Vorlage
210.600,00 €
Erträge laut Vorlage
Aus den Unterlagen zitiert (13)
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Entfristung der Stellen der 13 Alltagshelfenden zur Un- terstützung in den städtischen Kindertageseinrichtungen im Umfang von jeweils 11 Stunden wö- chentlich.“
„abgelehnt bei 13 Ja-Stimmen (SPD, Die Linke, FWG/Aufbruch und 36 Nein-Stimmen (CDU, B90/Grüne, AfD, FDP, BM)“
„13 Alltagshelfenden für das Kitajahr 2026/2027 im Umfang von jeweils 11 Stunden wöchentlich so- wie die Verlängerung der Befristung der Stellen bis zum 31.07.2027.“
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt - vorbehaltlich der Förderzusage der Landesregierung - zur Unterstützung in den städtischen Kindertageseinrichtungen“
„einstimmig beschlossen bei 49 Ja-Stimmen“
„Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich – insbesondere Essensversorgung“
„Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen“
„Die aktuel- len Verträge sind bis zum 31.07.2026 befristet.“
„Sofern Fördermittel nicht bereitgestellt werden, kann das Angebot nicht weiter umgesetzt werden.“
„Die Refinanzierung erfolgt vollumfänglich über die Bereitstellung der Fördermittel des Landes NRW.“
„208.260,00“
„210.600,00“
„Seit September 2020 konnten durch diese Initiative mittlerweile insgesamt 13 Teilzeitstellen für Alltagshelfende in den städtischen Kindertageseinrichtungen geschaffen werden.“
Ville Campus: Entwässerung am Donatusparkplatz wird geplant und gebaut
Offizieller Titel: Kombinierte Studie der Starkregenvorsorgemaßnahmen und der Rad- und Fußverkehrsverbindung zwischen Ville Campus und Bahnhof Erftstadt – Entwässerung Donatusparkplatz, Versickerungsbecken und Planung der Rad- und Fußverkehrsverbindung · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Die Stadt will den Ville Campus erschließen und eine Rad- und Fußverbindung zum Bahnhof Erftstadt bauen. Am Donatusparkplatz gibt es Probleme mit der Entwässerung. Ein Ingenieurbüro hat in einer Studie mehrere Varianten mit Versickerungsbecken untersucht. Die Studie empfiehlt Variante 1 mit vier Versickerungsbecken. Dafür ist ein Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet nötig, einschließlich der Rodung einzelner Bäume. Laut Studie bietet diese Variante die größtmögliche Fläche zur Versickerung.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die Studie zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse die Entwässerungsplanung zu vertiefen, die Vergabeverfahren durchzuführen und die Entwässerung zu bauen. Der Fachausschuss hat vorher nicht beraten. Laut Vorlage wäre sonst das Vergabeverfahren nicht mehr im Sommer 2026 möglich gewesen.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 41 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (SPD) und 8 Enthaltungen (SPD)“.
Was das für dich heißt
Die Entwässerung kostet laut Vorlage rund 1,3 Mio. Euro. Das Geld ist im Haushalt bereits enthalten, als Teil von insgesamt 3,36 Mio. Euro für Campuserschließung und Rad- und Fußverbindung in den Jahren 2026 und 2027. In der Sitzung fragte ein Ratsmitglied nach den Gründen für die Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet. Laut Amtsleiter Stadtplanung kommt Variante 1 ohne Kanallängen aus, der Eingriff sei mit den zuständigen Behörden vorabgestimmt und dort grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen. Der Ausschuss für Mobilität und Straßen soll in seiner nächsten Sitzung informiert werden.
Wert laut Vorlage
Wofür
rund 1,3 Mio. Euro
Kosten für Entwässerungsplanung und bauliche Entwässerungsmaßnahmen
3,36 Mio. Euro
Haushaltsansatz 2026 und 2027 für Campuserschließung und Rad- und Fußverkehrsanbindung
750.000 Euro
Rad- und Fußweg zwischen Ville Campus und Bahnhof
110.000 Euro
Umbau des Kreisverkehrs am Bahnhof
Aus den Unterlagen zitiert (16)
„Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt die vorliegende Studie mit dem Titel“
„auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungser- gebnisse die Entwässerungsplanung zu vertiefen, die erforderlichen Vergabeverfahren durchzu- führen und die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Entwässerung umzusetzen.“
„unter Ver- zicht auf die Vorberatung im Fachausschuss“
„beschlossen bei 41 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (SPD) und 8 Enthaltungen (SPD)“
„Hierzu erläutert Herr Lamberty, dass die Variante 1 ohne Kanallängen auskomme sowie der mögli- che Eingriff in das Schutzgebiet mit den zuständigen Behörden vorabgestimmt sei und von dort grundsätzlich Zustimmung signalisiert wurde.“
„Mit Verweis auf die im Erläuterungsbericht beschriebenen Eingriffe der Variante 1 in das Land- schaftsschutzgebiet hinterfragt Frau Klein die Gründe dieser Entscheidung“
„In Variante 1 ist vorgesehen, das anfallende Niederschlagswasser dezentral in vier Versickerungsbecken zu leiten.“
„Für die Realisierung des Versickerungsbeckens im Bereich Wald ist ein Eingriff in ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet erforderlich, einschließlich der Rodung einzelner Bäume.“
„Die Variante 1 wird zur Umsetzung empfohlen.“
„die größtmögliche Fläche für eine leistungsfähige und langfristig wirksame Versickerungsanlage bereitzustellen“
„wäre die Einleitung des zur Umsetzung erforderlichen Vergabeverfahrens nicht mehr im Sommer 2026 möglich“
„die Durchführung der erforderlichen baulichen Entwässerungsmaßnahmen beläuft sich auf rund 1,3 Mio. Euro.“
„Für die Campuserschließung sowie die Rad- und Fußverkehrsanbindung sind in den Haushaltsjah- ren 2026 und 2027 insgesamt 3,36 Mio. Euro veranschlagt.“
„sind 750.000 Euro und für den erforderlichen Umbau des Kreis- verkehrs am Bahnhof (Investitionsmaßnahme 2654101005) weitere 110.000 Euro vorgesehen“
„und nicht zusätzlich zum Gesamtvolumen von 3.360.000 Euro zu berücksichtigen“
„dem Ausschuss für Mobilität und Straßen in seiner nächsten Sitzung sowohl die Er- gebnisse der Studie als auch die Entscheidung des Rates und das weitere Vorgehen zur Kenntnis gegeben werden“
Stadtwerke: knapp 3 Mio. Euro Verlust im Jahr 2023
Offizieller Titel: Gesamtabschluss 2023 der Stadtwerke Erftstadt für die Betriebszweige Wasser, Abwasser, Bäder und Heizkraftwerk · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Die Stadtwerke Erftstadt sind ein Eigenbetrieb der Stadt mit den Bereichen Wasser, Abwasser, Hallenbad, Freibad und Heizkraftwerk. Ihr Jahresabschluss 2023 muss vom Rat festgestellt werden. 2023 haben alle Bereiche Verlust gemacht. Gründe laut Vorlage: weiterhin Folgen des Hochwassers 2021 und des Ukraine-Kriegs, hohe Energiekosten und der Wegzug eines Großkunden im Abwasserbereich. Das Freibad Lechenich ist seit dem Hochwasser geschlossen und erzielt keine Umsätze.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat den Gesamtabschluss 2023 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von -2.951.125,27 Euro (Vorjahr -1.392.202,95 Euro) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Er verteilt sich so: Wasserversorgung -497.480,21 Euro, Abwasserbeseitigung -1.785.458,56 Euro, Hallenbad -352.852,49 Euro, Freibad -225.031,82 Euro, Heizkraftwerk -90.302,19 Euro.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 40 Ja-Stimmen (CDU, SPD, B90/Grüne, FDP, Die Linke, BM) und 9 Nein-Stimmen (AfD, FWG/Aufbruch)“.
Was das für dich heißt
Laut Vorlage haben die Stadtwerke ein Eigenkapital von 17 Mio. Euro, Verluste werden zunächst innerhalb des Betriebs ausgeglichen. Für den städtischen Haushalt können laut Vorlage allenfalls die Verluste der Bäder eine Rolle spielen. Verluste bei Abwasser, Wasser und Heizkraftwerk sind laut Vorlage über höhere Entgelte auszugleichen.
Wert laut Vorlage
Wofür
-2.951.125,27 Euro
Jahresfehlbetrag 2023 insgesamt
-1.392.202,95 Euro
Jahresfehlbetrag im Vorjahr
-1.785.458,56 Euro
Fehlbetrag Abwasserbeseitigung
-497.480,21 Euro
Fehlbetrag Wasserversorgung
-352.852,49 Euro
Fehlbetrag Hallenbad
-225.031,82 Euro
Fehlbetrag Freibad
-90.302,19 Euro
Fehlbetrag Heizkraftwerk
17 Mio. Euro
Eigenkapital der Stadtwerke
Aus den Unterlagen zitiert (16)
„Der Gesamtabschluss der Stadtwerke Erftstadt zum 31.12.2023, bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wird nebst Lagebericht gemäß § 26 EigVO NRW fest- gestellt.“
„Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.951.125,27 Euro (Vorjahr -1.392.202,95 Euro)“
„Der Jahresfehlbetrag der Wasserversorgung in Höhe von -497.480,21Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
„Der Jahresfehlbetrag der Abwasserbeseitigung in Höhe von -1.785.458,56 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
„Der Jahresfehlbetrag des Hallenbades in Höhe von -352.852,49 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
„Der Jahresfehlbetrag des Freibades in Höhe von -225.031,82 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
„Der Jahresfehlbetrag des Heizkraftwerks in Höhe von -90.302,19 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
„beschlossen bei 40 Ja-Stimmen (CDU, SPD, B90/Grüne, FDP, Die Linke, BM) und 9 Nein-Stimmen (AfD, FWG/Aufbruch)“
„Die Ergebnisse der Betriebszweige im Jahresabschluss 2023 werden weiterhin von dem Hochwas- serereignis in 2021 und den Auswirkungen des Ukraine-Krieges beeinflusst.“
„Bedingt durch den Wegzug eines Großkunden im Abwasserbereich in 2022 hat sich der Umsatz im Bereich Großkunden in 2023 nochmals halbiert.“
„Das Freibad Lechenich ist durch das Hochwasserereignis langfristig geschlossen und erzielt keine Umsätze.“
„Dies resultiert aus den hohen Energiekosten, der Unterhaltung des Leitungsnetzes und der weiteren Instandsetzung der Hochwasserschäden.“
„Der Eigenbetrieb Stadtwerke verfügt über ein Eigenkapital von 17 Mio. Euro.“
„Somit ergibt sich allenfalls aus den Verlusten der Bäder eine Relevanz für den Haushalt der Stadt Erftstadt.“
„Eventuelle Ver- luste in den Betriebszweigen Abwasser, Wasser und HKW sind über eine Erhöhung der Entgelte auszugleichen“
„Verluste aus den Be- triebszweigen werden zunächst innerhalb des Betriebs kompensiert.“
Offizieller Titel: Beschlussempfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Feststellung des Jahresergebnisses 2023 der Stadtwerke und zur Entlastung von Betriebsleitung und Betriebsausschuss für das Betriebs- u. Wirtschaftsjahr 2023 · Beschlussvorlage (RPA)
Details anzeigenDetails ausblenden
Nach der Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und das Rechnungsprüfungsamt muss der Rat den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke abschließend feststellen und den Betriebsausschuss Stadtwerke entlasten. Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt bemängelt aber, dass der Jahresabschluss erneut nicht fristgerecht erstellt wurde.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke abschließend festgestellt und dem Betriebsausschuss Stadtwerke für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 40 Ja-Stimmen (CDU, SPD, B90/Grüne, FDP, Die Linke, BM), 7 Nein-Stimmen (5 AfD, FWG/Aufbruch) und 2 Enthaltungen (AfD)“.
Was das für dich heißt
Mit dem Beschluss ist das Geschäftsjahr 2023 der Stadtwerke formal abgeschlossen. Laut Rechnungsprüfungsamt wurde das Planergebnis 2023 um 246 TEUR verbessert. Die Fristüberschreitungen sind laut Rechnungsprüfungsamt formal zu beanstanden.
Wert laut Vorlage
Wofür
+ 246 TEUR
Verbesserung gegenüber dem Planergebnis 2023
07.01.2026
Datum des uneingeschränkten Testats
Aus den Unterlagen zitiert (7)
„stellt der Rat der Stadt Erftstadt den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Stadtwerke gemäß Beschlussvor- lage V 9/2026 abschließend fest.“
„Hiermit einhergehend wird dem Betriebsausschuss Stadtwerke zugleich die Entlastung für seine Zuständigkeits-, Entscheidungs- und Kontrollverantwortlichkeiten des Geschäftsjahres 2023 erteilt.“
„beschlossen bei 40 Ja-Stimmen (CDU, SPD, B90/Grüne, FDP, Die Linke, BM), 7 Nein-Stim- men (5 AfD, FWG/Aufbruch) und 2 Enthaltungen (AfD)“
„mit Datum vom 07.01.2026 ein uneingeschränktes Testat für das Wirtschaftsjahr 2023 erteilt“
„Wiederholt wurde der Jahresabschluss nicht zeitnah und fristgerecht“
„Die Fristenüberschreitungen sind formal zu beanstanden.“
„Das negative Planergebnis 2023 konnte im Endergebnis 2023 um + 246 TEUR“
150.000 Euro für ein neues Verzeichnis der städtischen Grünflächen
Offizieller Titel: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erstellung eines Grünflächenkatasters · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Die Pflegepläne und Verträge für die Grünflächenpflege beruhen laut Verwaltung auf veralteten, teils falschen oder unvollständigen Daten. Das hat zu Streit mit Pflegefirmen geführt, in einem Fall auch zu einem Vergleich mit Kosten für die Stadt. Das Rechnungsprüfungsamt hatte die Mängel mehrfach bemängelt. Ein vollständiges Grünflächenkataster soll die Grundlage für künftige Ausschreibungen sein.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 150.000,00 Euro außerplanmäßig bereitgestellt. Das Geld ist für die Auswertung von Luftbildern mit Abgleich vor Ort, den Aufbau im städtischen Geoinformationssystem und die Einteilung der Flächen in Pflegekategorien.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 44 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen (AfD)“.
Was das für dich heißt
Die Kosten werden über 10 Jahre abgeschrieben, das ergibt laut Vorlage 15.000 € Aufwand im Jahr. Das Geld kommt aus dem Ansatz für die Sanierung von Straßenabläufen (300.000 €), der 2026 laut Vorlage nicht mehr voll ausgegeben werden kann. Ab 2027 sollen die Mittel für die Straßenabläufe wieder angemeldet werden.
Wert laut Vorlage
Wofür
150.000,00 Euro
außerplanmäßige Mittel für das Grünflächenkataster
15.000 €
jährlicher Aufwand durch Abschreibung über 10 Jahre
300.000 €
Ansatz Sanierung Straßenabläufe, aus dem gedeckt wird
Aus den Unterlagen zitiert (9)
„Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes beschließt der Rat der Stadt Erftstadt eine außer- planmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 150.000,00 Euro für die dringend notwendige Erstellung ei- nes aktuellen und vollständigen Grünflächenkatasters.“
„beschlossen bei 44 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen (AfD)“
„basieren auf veralteten, teils falschen und/oder unvollständigen Flächen- und Datengrundlagen.“
„wur- den in der Berichterstattung des Rechnungsprüfungsamtes mehrfach thematisiert und moniert“
„eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung“
„für die externe Beauftragung der Luftbildauswertung mit Feldvergleich, den digitalen Aufbau im vorhandenen städtischen GIS-System und die Bewertung der einzelnen Flächen in Pflegekategorien benötigt“
„über 10 Jahre haushalte- risch abgeschrieben, somit ergibt sich ein jährlicher Aufwand von 15.000 €.“
„Der Ansatz für die Sanierung von Straßenabläufen in Höhe von 300.000 € wird aus zeitlichen Gründen im Haushaltsjahr 2026 nicht mehr in vollem Umfang verausgabt werden können“
„Für die kommenden Haushalte ab 2027 werden die Mittel für die Sanierung der Straßenab- läufe wieder angemeldet.“
JeKits 2: Instrumentenunterricht an Grundschulen geht weiter
Offizieller Titel: Durchführung des Programms JeKits 2 in der Musikschule Erftstadt · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
JeKits („Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) ist ein Landesprogramm für kulturelle Bildung an Grundschulen. Im ersten Jahr (JeKits 1) lernen die Kinder beitragsfrei im Klassenverband. JeKits 2 ist ein freiwilliges Folgejahr, in Erftstadt mit Schwerpunkt Instrumente. Finanziert wird es über eine Landespauschale, Elternbeiträge und einen Eigenanteil der Stadt.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat beschlossen, JeKits 2 an den teilnehmenden Grundschulen im Schuljahr 2026/2027 fortzuführen und finanziell abzusichern.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig beschlossen bei 47 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (AfD)“.
Was das für dich heißt
Eltern zahlen für JeKits 2 monatlich 29 €, ein Leihinstrument ist inbegriffen. Familien, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, sind befreit. Laut Antwort der Verwaltung im Hauptausschuss beträgt die Landespauschale für das Schuljahr 2026/2027 16.554,90 € und der Eigenanteil der Stadt im laufenden Haushaltsjahr 0 %.
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Fortführung und finanzielle Absicherung des Landespro- gramms „JeKits - Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (Phase JeKits 2) an den teilnehmen- den Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027.“
„einstimmig beschlossen bei 47 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (AfD)“
„Für die Teilnahme an JeKits 2 wird eine monatliche Gebühr in Höhe von 29 € erhoben.“
„Die Leihgebühr für die zur Verfügung gestellten Instrumente ist hierin enthal- ten.“
„JeKits 2 als freiwilliges Vertiefungsprogramm darauf auf“
„Es wurde der Schwerpunkt Instrumente gewählt.“
„Für das Schuljahr 2026/2027 beläuft sich die fachbezogene Pauschale auf 16.554,90 €.“
„Im laufenden Haushaltsjahr liegt der kommunale Eigenanteil der Stadt Erftstadt für das Programm JeKits2 bei 0 %.“
„Empfänger:innen von Sozialleistungen (wie Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Ausbildungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber- Leistungs-Gesetz) sind vollständig befreit.“
Michael Reutter wird ab 1. September Vertreter der Bürgermeisterin
Offizieller Titel: Bestellung des Allgemeinen Vertreters der Bürgermeisterin sowie Festlegung der Reihenfolge der Vertretung gemäß § 68 GO NRW · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Der Rat hatte Michael Reutter am 19.05.2026 zum Ersten Beigeordneten und zugleich zum Allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin gewählt. Die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises hatte keine Einwände gegen die Wahl, wies aber darauf hin, dass Wahl und Bestellung zum Vertreter nicht in einem gemeinsamen Abstimmungsakt erfolgen können. Sie empfahl, die Bestellung aus Gründen der Rechtssicherheit noch einmal per Beschluss zu bestätigen.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat den Ersten Beigeordneten Michael Reutter mit Dienstantritt am 01.09.2026 zum Allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin bestellt. Er wird in Besoldungsgruppe B 2 eingruppiert. Ist auch er verhindert, vertreten in dieser Reihenfolge: 1. der Technische Beigeordnete Dirk Schulz, 2. der Beigeordnete und Kämmerer Dirk Knips.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig beschlossen bei 50 Ja-Stimmen“.
Was das für dich heißt
Ab dem 01.09.2026 vertritt Michael Reutter die Bürgermeisterin, wenn sie verhindert ist. Die Besoldung nach B 2 ergibt sich laut Vorlage aus der Einwohnerzahl von Erftstadt (48.724, Stand 31.12.2025).
Wert laut Vorlage
Wofür
01.09.2026
Dienstantritt
B 2
Besoldungsgruppe
48.724
Einwohnerzahl (Stand 31.12.2025), maßgeblich für die Eingruppierung
Genannt werden nur Amtsträger in ihrer amtlichen Funktion (Beigeordnete der Stadt).
Aus den Unterlagen zitiert (10)
„I. Der Rat der Stadt Erftstadt bestellt den Ersten Beigeordneten Herrn Michael Reutter mit Dienstantritt am 01.09.2026 zum Allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin“
„die Eingruppierung in eine freie Plan- stelle der Besoldungsgruppe B 2.“
„1. Technischer Beigeordneter Dirk Schulz“
„2. Beigeordneter und Kämmerer Dirk Knips“
„einstimmig beschlossen bei 50 Ja-Stimmen“
„In der Sitzung des Rates am 19.05.2026 wurde Herr Michael Reutter“
„Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 11.06.2026 mitgeteilt, dass der Wahl keine Rechts- gründe entgegenstehen.“
„jedoch nicht in einem gemeinsamen Abstimmungsakt er- folgen können“
„empfiehlt die Kommunalaufsicht aus Gründen der Rechtssicher- heit, diese Entscheidung im Wege des Beschlussverfahrens nach § 50 Absatz 1 GO NRW noch- mals zu bestätigen“
„Diese beträgt für Erftstadt (Stand 31.12.2025) derzeit 48.724.“
Feuerwehr: Unterausschuss begleitet den neuen Brandschutzbedarfsplan
Offizieller Titel: Einrichtung eines Arbeitskreises zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt nach dem Brandschutzgesetz NRW soll fortgeschrieben werden. Die Verwaltung hatte einen Arbeitskreis vorgeschlagen, der die Ausschreibung der Beratungsleistungen vorbereitet. CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragten stattdessen einen Unterausschuss.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat einen vorberatenden Unterausschuss des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung gebildet. Jede Fraktion entsendet zwei Stadtverordnete, jede Gruppe ein Mitglied. Der Unterausschuss berät nur vor, die Entscheidungen treffen weiter der Fachausschuss und der Rat. Die Mitglieder erhalten Sitzungsgeld. Sitzungen sind bei Bedarf auch tagsüber möglich. Laut Bürgermeisterin nehmen die Leitung der Feuerwehr, Vertreter:innen des Amtes für Feuerschutz und Rettungsdienst und die Löschzugführungen teil.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig beschlossen bei 51 Ja-Stimmen“.
Was das für dich heißt
Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wird künftig in einem kleineren Gremium mit Verwaltung und Wehrleitung vorbereitet.
Wert laut Vorlage
Wofür
2
Stadtverordnete je Fraktion im Unterausschuss
1
Mitglied je Gruppe im Unterausschuss
Aus den Unterlagen zitiert (11)
„Für die anstehende und zukünftige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Erftstadt wird ein vorberatender Unterausschuss des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung gebildet.“
„Dem Unterausschuss gehören jeweils zwei Stadtverordnete pro im Rat vertretener Fraktion sowie jeweils ein Mitglied pro im Rat vertretener Gruppe an.“
„Der Unterausschuss arbeitet rein vorberatend.“
„Die Zuständigkeit für die abschließenden politischen Entscheidungen verbleibt vollumfäng- lich beim Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie beim Rat der Stadt Erft- stadt.“
„Für die Teilnahme an den Sitzungen des Unterausschusses wird den Mitgliedern eine Auf- wandsentschädigung (Sitzungsgeld)“
„bedarfsweise auch tagsüber oder am frühen Nachmittag statt- finden können“
„durch die Leitung der Feuerwehr und Vertreter:innen des Amtes für Feuerschutz und Rettungsdienst sowie die Lösch- zugführungen“
„einstimmig beschlossen bei 51 Ja-Stimmen“
„Herr Bremer begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP“
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Einrichtung eines Arbeitskreises „Brandschutzbedarfs- plan“ zur Erarbeitung der Rahmenbedingungen für die Ausschreibung der Beratungsleistungen“
„zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Erftstadt gemäß § 3 Absatz 3 des Geset- zes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW“
TOP 13beschlossen (zur erneuten Beratung an den Ausschuss zurückverwiesen)
Mahnmal für Gewaltopfer: Ausschuss soll Planung und Kosten vorlegen
Offizieller Titel: Errichtung eines Gedenk- bzw. Mahnmals für Opfer jeglicher Gewalt - Antrag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 30.06.2026 · Antrag
Details anzeigenDetails ausblenden
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hatte beantragt, ein zentrales Gedenk- bzw. Mahnmal für Opfer jeglicher Form von Gewalt zu errichten, bestehend aus einem Gedenkbaum und einer Gedenktafel. Die Pflege könnte laut Antrag durch Patenschaften unterstützt werden, zum Beispiel von Schulen.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat den Antrag zur Kenntnis genommen und zur erneuten Beratung an den Ausschuss zurückverwiesen. Der Ausschuss soll eine detaillierte Planung vorlegen, die voraussichtlichen Kosten darstellen, die in den Ortsteilen vorhandenen Gedenktafeln einbeziehen und Möglichkeiten für ehrenamtliche Pflegepatenschaften klären.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 41 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen (4 AfD, FDP) und 3 Enthaltungen (AfD)“.
Was das für dich heißt
Ein Mahnmal ist damit noch nicht beschlossen. Erst wenn Planung und Kosten vorliegen, entscheidet der Rat erneut.
Aus den Unterlagen zitiert (8)
„Der Rat nimmt den Antrag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zur Errich- tung eines zentralen Gedenk- bzw. Mahnmals zur Kenntnis und verweist diesen zunächst zur er- neuten Beratung zurück an den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration.“
„dem Rat eine detaillierte Planung vorzulegen“
„die für eine Errichtung/Installation voraussichtlich entstehenden Kosten darzustellen“
„in die weiteren Überlegungen auch die bereits in den Ortsteilen vorhandenen Gedenktafeln einzubeziehen sowie“
„konkrete Möglichkeiten ehrenamtlicher Pflegepatenschaften zu eruieren.“
„beschlossen bei 41 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen (4 AfD, FDP) und 3 Enthaltungen (AfD)“
„Das Mahnmal soll aus einem Gedenkbaum sowie einer Gedenktafel bestehen, die an die Opfer erinnert.“
„Die Pflege des Gedenkbaums kann idealerweise durch Patenschaften, beispielsweise durch Schulen oder Bürgerinitiativen, unterstützt werden.“
Integrationsausschuss: 1.000 € Budget und Mitsprache beim Haushalt
Offizieller Titel: Einhaltung der Zuständigkeitsordnung: Anhörung zum Haushaltsentwurf und Bereitstellung eines Ausschussbudgets - Antrag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 30.06.2026 · Antrag
Details anzeigenDetails ausblenden
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat nach eigener Darstellung ein Anhörungsrecht bei der Aufstellung des Haushalts (§ 14 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung). Er beantragte, künftig rechtzeitig eingebunden zu werden und ein eigenes Budget zu bekommen.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat den Antrag zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass dem Ausschuss im aktuellen Haushaltsjahr 1.000 € aus dem Budget des Amtes für Soziales und Migration zur Verfügung stehen. Der Ausschuss wird künftig rechtzeitig in die Haushaltsplanberatung eingebunden.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 49 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (AfD)“.
Wert laut Vorlage
Wofür
1.000 €
Budget des Ausschusses im aktuellen Haushaltsjahr
Aus den Unterlagen zitiert (6)
„Der Rat nimmt den Antrag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zur Kennt- nis und bestätigt gemäß den mündlichen Ausführungen des Kämmerers, dass dem Ausschuss im aktuellen Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 1.000 € aus dem Budget des Amtes für Soziales und Migration zur Verfügung stehen“
„künftig rechtzeitig in das Verfahren zur Haushaltsplanberatung eingebunden wird“
„beschlossen bei 49 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (AfD)“
„Der Ausschuss besitzt ein klares verfahrensrechtliches Anhörungsrecht bei der Aufstellung der Haushaltssatzung.“
„dem Ausschuss für das kommende Haushaltsjahr ein angemessenes, eigenständiges Budget zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen“
„künftig gemäß § 14 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung sowie § 27 Abs. 8 Satz 2 GO NRW rechtzeitig und ordnungsgemäß in das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs eingebunden wird“
Integrationsausschuss bekommt eigene Seite auf erftstadt.de
Offizieller Titel: Präsentation des Ausschusses auf der städtischen Homepage - Antrag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 30.06.2026 · Antrag
Details anzeigenDetails ausblenden
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beantragte eine eigene Kachel auf der Homepage der Stadt, um über seine Arbeit zu informieren.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat den Antrag zur Kenntnis genommen, ohne Beschluss. Die Bürgermeisterin hat zugesagt, eine eigenständige Kachel für den Ausschuss einzurichten. Die Inhalte wählt das Amt für Soziales und Migration bzw. die Geschäftsstelle des Ausschusses in Abstimmung mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aus.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Laut Niederschrift erfolgte keine Beschlussfassung.
Aus den Unterlagen zitiert (4)
„Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt den Antrag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Inte- gration zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.“
„Die Bürgermeisterin sagt die Einrichtung einer eigenständigen Kachel für den Ausschuss auf der städtischen Homepage zu.“
„Die Auswahl und Einstellung der Inhalte erfolgt durch das Amt für Sozi- ales und Migration bzw. die Geschäftsstelle des Ausschusses in Abstimmung mit der Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.“
„eine eigene Kachel zur Präsentation und Kommunikation auf der offiziellen Homepage der Stadt Erftstadt zur Verfügung zu stellen“
Musikschule: Satzung an neue Verwaltungsstruktur angepasst
Offizieller Titel: Änderung der Satzung für die Musikschule der Stadt Erftstadt · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Die Satzung regelt Aufgaben, Leitung und Organisation der Musikschule. Sie wurde sprachlich und redaktionell überarbeitet und an die neue Organisations-, Ausschuss- und Beiratsstruktur angepasst. Die Musikschule gehört künftig zur Abteilung „Volkshochschule und Musikschule“ im Amt für Bildung.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat auf Empfehlung des Hauptausschusses die Neufassung der Satzung für die Musikschule beschlossen.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 49 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (FWG/Aufbruch)“.
Aus den Unterlagen zitiert (4)
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die der Vorlage bei- gefügte Neufassung der „Satzung für die Musikschule der Stadt Erftstadt.““
„beschlossen bei 49 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (FWG/Aufbruch)“
„Neben sprachlichen und re- daktionellen Änderungen wurde sie an die neue Organisations-, Ausschuss- und Beiratsstruktur angepasst.“
„Die Musikschule ist Teil der Abteilung „Volkshochschule und Musikschule“ im Amt für Bildung.“
Das Land ändert seinen Landesentwicklungsplan (LEP), der grob festlegt, wo in NRW gebaut, gewirtschaftet und Natur geschützt wird. Ziel ist laut Vorlage eine nachhaltige und flächensparende Entwicklung. Neu im zweiten Entwurf sind unter anderem Erleichterungen für erneuerbare Energien und Speicher, mehr Möglichkeiten für ehemalige Tagebauflächen sowie Nahversorgungsmärkte bis 1.200 m² Verkaufsfläche in Ausnahmefällen. Die Verwaltung hatte wegen der Fristen bereits eine Stellungnahme abgegeben, unter Vorbehalt der Zustimmung der Politik.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Stellungnahme der Verwaltung beschlossen. Darin begrüßt die Stadt den zweiten Entwurf und erhebt keine Einwände.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „beschlossen bei 49 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Die Linke)“.
Was das für dich heißt
Das Verfahren zur LEP-Änderung soll laut Vorlage noch 2026 abgeschlossen werden.
Wert laut Vorlage
Wofür
1.200 m²
Gesamtverkaufsfläche, bis zu der Nahversorgungsvorhaben in Ausnahmefällen möglich sein sollen
Aus den Unterlagen zitiert (9)
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Um- welt und Landwirtschaft die der Vorlage beigefügte Stellungnahme der Stadtverwaltung“
„beschlossen bei 49 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Die Linke)“
„Die Stadt Erftstadt begrüßt den zweiten Entwurf der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans und die darin vorgenommenen Anpassungen und Ergänzungen.“
„Aus städtischer Sicht bestehen keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung des Landesentwicklungsplans.“
„Daher nimmt die Stadt Erftstadt unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien wie folgt Stellung.“
„bis zu 1.200 m² in Ausnahmefällen dargestellt werden“
„Erleichterungen hinsichtlich der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Errichtung von Speicheranlagen“
„neue Entwicklungsperspektiven für ehemalige Tagebauflächen eröffnet“
„Der Abschluss des Änderungsverfahrens ist noch für das Jahr 2026 vorgesehen.“
Erftstadt ist Mitglied im Förderverein der NRW-Stiftung
Offizieller Titel: Mitgliedschaft im Förderverein der NRW-Stiftung · Mitteilungsvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Die NRW-Stiftung fördert Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege. Die Stadt ist ihrem Förderverein beigetreten, die Urkunde wurde am 25.06.2026 übergeben. Erftstadt ist laut Mitteilung die siebte Mitgliedskommune im Rhein-Erft-Kreis. Die Stiftung hat in Erftstadt bereits Projekte wie die Gymnicher Mühle, Schloss Gracht und das Dorfgemeinschaftshaus Bliesheim gefördert, insgesamt mit mehr als 300.000 €.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die Mitteilung zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Mitteilung, laut Niederschrift „zur Kenntnis genommen“.
Was das für dich heißt
Was die Mitgliedschaft die Stadt kostet, steht nicht in der Mitteilung.
Wert laut Vorlage
Wofür
mehr als 300.000 €
bisheriges Fördervolumen der NRW-Stiftung für Projekte in Erftstadt
Aus den Unterlagen zitiert (4)
„Die Mitteilung zur offiziellen Überreichung der Urkunde am 25.06.2026 wird zur Kenntnis genom- men.“
„Die Stadt Erftstadt ist die siebte Mitgliedskommune im Rhein-Erft-Kreis.“
„wie z.B. die Gymnicher Mühle, Schloss Gracht und das Dorfgemeinschaftshaus Bliesheim „Em Dörp“.“
„Das Fördervolumen aller Projekte in Erftstadt umfasste insgesamt mehr als 300.000 €.“
Frauenbeirat entsendet beratende Mitglieder in Fachausschüsse
Offizieller Titel: Wahl von Vertreterinnen des Frauenbeirates als sachkundige Einwohnerinnen der Fachausschüsse · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Der Frauenbeirat kann dem Rat Frauen vorschlagen, die als beratende sachkundige Einwohnerinnen in den Fachausschüssen mitarbeiten. Gewählt wird auf Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlags.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die vorgeschlagenen Vertreterinnen des Frauenbeirats für die Wahlperiode 2025 bis 2030 zu ständigen beratenden Mitgliedern von acht Fachausschüssen gewählt. Für einige Ausschüsse ist die Stellvertretung noch offen („N.N.“).
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig beschlossen bei 47 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (FDP)“.
Die gewählten Personen sind sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. Ihre Namen stehen in der Niederschrift, wir nennen sie hier nicht.
Aus den Unterlagen zitiert (4)
„nachstehende Vertreterinnen des Frauenbeirates für die Wahlperiode 2025 bis 2030 zu ständigen beratenden Mitgliedern der Fachausschüsse:“
„Stellvertreterin N.N.“
„einstimmig beschlossen bei 47 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (FDP)“
„Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW auf Grundlage eines einheitlichen Wahlvor- schlags mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.“
Integrationsausschuss entsendet beratende Mitglieder in Fachausschüsse
Offizieller Titel: Wahl von Vertreter:innen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratende Mitglieder der Fachausschüsse · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat beantragt, dass Vertreterinnen und Vertreter von ihm als beratende Mitglieder in anderen Fachausschüssen mitarbeiten. Wählen muss der Rat.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat den Antrag zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagenen Personen als ordentliche und stellvertretende beratende Mitglieder für sechs Fachausschüsse gewählt. Im Ausschuss für Soziales und Gesundheit ist die Stellvertretung noch offen („N.N.“).
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig beschlossen bei 47 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (FDP)“.
Die gewählten Personen sind Privatpersonen und keine Ratsmitglieder. Ihre Namen stehen in der Niederschrift, wir nennen sie hier nicht.
Aus den Unterlagen zitiert (4)
„Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt den Antrag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Inte- gration zur Kenntnis und wählt“
„nachstehende Vertreterinnen und Vertreter des Ausschusses zu (stellvertretenden) beratenden Mitgliedern der Fachausschüsse:“
„stellvertretendes Mitglied N.N.“
„einstimmig beschlossen bei 47 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (FDP)“
Inklusions- und Seniorenbeirat entsendet beratende Mitglieder in Fachausschüsse
Offizieller Titel: Wahl von Vertreter:innen des Inklusions- und Seniorenbeirates als beratende Mitglieder der Fachausschüsse · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Der Inklusions- und Seniorenbeirat kann dem Rat Personen vorschlagen, die als ständige beratende Mitglieder in Fachausschüssen mitarbeiten.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die vorgeschlagenen Vertreterinnen und Vertreter des Beirats für die Wahlperiode 2025 bis 2030 als ständige beratende Mitglieder von sechs Fachausschüssen gewählt.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig beschlossen bei 47 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (FDP)“.
Die gewählten Personen sind Privatpersonen und keine Ratsmitglieder. Ihre Namen stehen in der Niederschrift, wir nennen sie hier nicht.
Aus den Unterlagen zitiert (3)
„nachstehende Vertreter:innen des Inklusions- und Senio- renbeirates zu ständigen beratenden Mitgliedern der Fachausschüsse für die Wahlperiode 2025 bis 2030:“
„einstimmig beschlossen bei 47 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (FDP)“
„Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW auf Grundlage eines einheitlichen Wahlvor- schlags mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.“
Neuer Stellvertreter der Bürgermeisterin im Datenverarbeitungs-Zweckverband
Offizieller Titel: Vertretung der Stadt Erftstadt in Organen Dritter hier: Verbandsversammlung der KDVZ Rhein-Erft-Rur · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Die Stadt ist in der Verbandsversammlung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur vertreten. Die bisherige Stellvertreterin der Bürgermeisterin ist aus dem Dienst der Stadt ausgeschieden, deshalb war eine Nachfolge nötig.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat Christoph Pokolm, Leiter des Haupt- und Personalamtes, für die Dauer der Wahlperiode zum Vertreter der Bürgermeisterin in der Verbandsversammlung bestellt.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig beschlossen bei 51 Ja-Stimmen“.
Genannt wird nur der Amtsleiter in seiner amtlichen Funktion.
Aus den Unterlagen zitiert (4)
„Der Rat der Stadt Erftstadt bestellt Herrn Christoph Pokolm, Leiter des Haupt- und Personalamtes,“
„für die Dauer der Wahlperiode zum Vertreter der Bürgermeisterin in der Verbandsversammlung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhei- Erft-Rur.“
„einstimmig beschlossen bei 51 Ja-Stimmen“
„ist insofern die Bestellung einer Nachfolge erforderlich“
TOP I.Öffentlich. Überschrift für die öffentlichen TOPs 1 bis 18. Die Tagesordnung wurde ohne Änderungen behandelt.
TOP 1Einwohnerfragestunde. Zwei Einwohner haben Fragen gestellt, unter anderem zur Sanierung von Straßen in Liblar und der L 163, zur Versorgung von Wildtieren und zur Grundsteuer. Eine Antwort wurde teils per Mail zugesagt, teils verwies die Bürgermeisterin auf die Bürgersprechstunde am 16.07. und das Haushaltssicherungskonzept. Sie erinnerte daran, dass laut Geschäftsordnung grundsätzlich nur eine Frage pro Ratssitzung zulässig ist, und bat um schriftliche Einreichung.
TOP 2Mitteilungen der Bürgermeisterin. Der Sachstand zur Unterbringung Geflüchteter wurde der Niederschrift beigefügt (Stand 14.06.2026: 568 Geflüchtete in 16 städtischen Gemeinschaftsunterkünften und angemieteten Wohnungen). Außerdem teilte die Bürgermeisterin mit, dass Frau Gramatzky und Herr Panics mit Ablauf des Sitzungstages aus der AfD-Fraktion austreten und ihr Ratsmandat behalten. Mögliche Auswirkungen auf die Besetzung der Fachausschüsse prüft die Verwaltung über die Sommerpause.
TOP 3Mitteilungen der Verwaltung. Der Leiter des Wiederaufbaustabs berichtete zur Ansiedlung des Forschungszentrums (CEIN) der Technischen Hochschule: Die Hochschule hat den Förderantrag fristgerecht zum 30.06.2026 bei der Bezirksregierung eingereicht, mit einem Bewilligungsbescheid wird derzeit zeitnah gerechnet. Unter TOP 3.1 folgte die Mitteilung zur Mitgliedschaft im Förderverein der NRW-Stiftung.
TOP 6Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Überschrift für die TOPs 6.1 bis 6.5.
TOP 11Satzungsangelegenheiten, Stadt-/ Bauleitplanung und sonstige ortsrechtliche Vorschriften. Überschrift für die TOPs 11.1 bis 11.7.
TOP 12Ausschuss- und Gremienbesetzung sowie Vertretung in Organen Dritter. Überschrift für die TOPs 12.1 bis 12.6.
TOP 16Aktuelle Situation innerhalb der Feuerwehr Erftstadt, zu organisatorischen Veränderungen und zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans - Anfrage vom 18.06.2026. Anfrage der SPD-Fraktion, Drucksache 243/2026. Die Verwaltung hat schriftlich geantwortet, unter anderem zum neuen Erscheinungsbild der Feuerwehrfahrzeuge. Die SPD-Fraktion bedankte sich für die Antwort und verwies darauf, dass das Thema künftig im neuen Unterausschuss (TOP 12.6) besprochen werden kann. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
TOP 17Anfragen der Ratsmitglieder. Überschrift für die TOPs 17.1 und 17.2.
TOP 17.1Feuerwehrgerätehaus - Anfrage vom 20.06.2026. Anfrage eines Ratsmitglieds, Drucksache 242/2026. Laut Antwort der Verwaltung wird die Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses mit Rettungswache in Friesheim schätzungsweise Mitte 2029 erwartet. Für Gymnich/Dirmerzheim wird ein geeignetes Grundstück gesucht. Die Antwort wurde zur Kenntnis genommen.
TOP 17.2Sonnen- und Hitzeschutz bei städtischen Einrichtungen - Anfrage vom 29.06.2026. Anfrage eines Ratsmitglieds, Drucksache 258/2026. Laut Antwort haben nur wenige städtische Gebäude Klimaanlagen. Im Wirtschaftsplan 2026 sind Sonnenschutzmaßnahmen für die Außenbereiche der Kitas Bliesheim, Herrig, Lechenich-Nord und Gymnich vorgesehen. Eine ausführliche Antwort soll voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft folgen. Die Antwort wurde zur Kenntnis genommen.
TOP 18Beschlusskontrolle. Es gab keine Nachfragen.
TOP II.Nichtöffentlich. nichtöffentlich
TOP II. 1Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Grundschule Lechenich Nord. nichtöffentlich
TOP II. 2Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Grundschule Lechenich Süd. nichtöffentlich
TOP II. 3Berichterstattung des RPA über die Prüfung der Zahlungsabwicklung (Kassenprüfung) sowie der Handvorschuss- u. Bargeldkassen 2025/2026. nichtöffentlich
TOP II. 4Pädagogischer Familiendienst. nichtöffentlich
TOP II. 5Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. nichtöffentlich
TOP II. 6Donatus Grundschule, Neubau Mensa Zimmer- und Holzbauarbeiten. nichtöffentlich
TOP II. 7Anfragen der Ratsmitglieder. nichtöffentlich